CHECK24

Teilnahmebedingungen für das CHECK24 Punkte Programm


Mit dem CHECK24 Punkte Programm können Sie bei erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages durch eines der CHECK24 Tochterunternehmen (nachfolgend „Tochterunternehmen“) über die Internetseite "CHECK24.at" (nachfolgend „Website“) CHECK24 Punkte erwerben und sich diese in Geld auszahlen lassen. Sie erhalten die CHECK24 Punkte auch bei Abschlüssen über die CHECK24 Österreich App. Die Teilnahmebedingungen sind sowohl für die Website, als auch für die App gültig.

Das Guthaben wird von der CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH (nachfolgend „CHECK24“) verwaltet. Für die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm und dessen Durchführung gelten die nachfolgenden Bedingungen.

  1. Teilnahmevoraussetzungen
    • 1.1 Teilnehmen kann jeder Verbraucher, der das 18. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz in der EU hat. Die Teilnahme ist kostenlos.
    • 1.2 Für die Teilnahme ist eine erfolgreiche Registrierung über die Website erforderlich.
    • 1.3 Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht. CHECK24 kann ohne Angabe von Gründen die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm verweigern.
  2. Sammeln von Punkten
    • 2.1 Bei erfolgreicher Vermittlung von Verträgen über die Website können Sie von den jeweiligen Tochterunternehmen Gutschriften in Form von CHECK24 Punkten erhalten.
    • 2.2 Die Höhe der CHECK24 Punkte hängt vom vermittelten Vertrag ab und wird von den Tochterunternehmen im Einzelfall festgelegt.
    • 2.3 Ein CHECK24 Punkt hat einen Gegenwert von ein (1) Eurocent.
    • 2.4 Die Gutschrift der CHECK24 Punkte erfolgt, sobald für den betreffenden Vertrag kein gesetzliches Widerrufsrecht mehr besteht, oder, sofern kein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, innerhalb eines Monats nach Bestätigung des jeweiligen Abschlusses durch den Anbieter.
    • 2.5 Bei Rückgängigmachung (z.B. Vertragsaufhebung, Anfechtung, Rücktritt, Umtausch etc.) eines Vertrages, für den Ihnen CHECK24 Punkte gutgeschrieben hat, sowie bei Fehlbuchungen und Missbrauch (z.B. Vertragsschlüsse zum Schein) behalten sich CHECK24 und die Tochterunternehmen das Recht zur Stornierung der entsprechenden Punktegutschrift vor.
    • 2.6 Die CHECK24 Punkte und das Punktekonto sind weder übertragbar noch vererbbar.
  3. Punktestand
    • 3.1 Ihre CHECK24 Punkte werden bei CHECK24 unter Ihren jeweiligen Zugangsdaten in Ihrem Teilnehmerkonto gespeichert. Sie können Ihren aktuellen Punktestand dort jederzeit abrufen. Zusätzlich erhalten Sie in regelmäßigen Abständen per E-Mail eine Mitteilung über Ihren Punktestand.
    • 3.2 Einwendungen gegen die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Punktestandsmitteilung müssen Sie spätestens innerhalb eines Monats nach deren Zugang durch Vorlage geeigneter Nachweise schriftlich (E-Mail genügt nicht) bei der in der Mitteilung angegebenen Stelle geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Geltendmachung gilt als Genehmigung des Punktestands. Auf diese Rechtsfolge werden wir Sie bei Übersendung der Punktestandsmitteilung nochmals ausdrücklich hinweisen.
  4. Punkteauszahlung
    • 4.1 2.000 CHECK24 Punkte (entspricht EUR 20,00) können ausbezahlt werden. Unter 2.000 CHECK24 Punkten ist eine Auszahlung nicht möglich.
    • 4.2 Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Überweisung an die im Teilnehmerkonto hinterlegte IBAN („Bankverbindung“).
    • 4.3 Den Auszahlungsauftrag erteilen Sie am schnellsten über Ihr CHECK24 Teilnehmerkonto.
  5. Aktionsbedingte Verwendung der Punkte
    • 5.1 Punkte einlösen
      • 5.1.1 CHECK24 Punkte können aktionsweise auch bei einlösbaren Angeboten genutzt werden, die von den Töchterunternehmen gelistet werden. Einlösbare Angebote werden in den Suchergebnissen, Detailseiten und/oder im Abschlussprozess mit dem Hinweis gekennzeichnet, dass bei diesem Angebot ein Rabatt mit CHECK24 Punkten gewährt werden kann.
      • 5.1.2 Je eingelöstem CHECK24 Punkt wird ein (1) Eurocent Rabatt gewährt.
      • 5.1.3 Sie können CHECK24 Punkte nur bei einem unserer geprüften Partnershops oder einlösbaren Angeboten einlösen, d.h. eine Einlösung bei Weiterleitung zu externen Seiten ist nicht möglich.
      • 5.1.4 CHECK24 Punkte können nur einmal eingelöst werden. Eine erneute Einlösung oder die zusätzliche Nutzung der Punkte für eine Punkteauszahlung ist nicht möglich.
      • 5.1.5 Um CHECK24 Punkte einzulösen, muss mindestens eine bestätigte CHECK24 Punktebuchung, zusätzlich zu den Willkommenspunkten, vorliegen.
      • 5.1.6 Im Falle der Stornierung werden eingelöste CHECK24 Punkte zurückerstattet.
    • 5.2 Punkte spenden
  6. Punkteverfall
    CHECK24 Punkte verfallen mit Ablauf des 31.03. eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch mit Ablauf von 36 Monaten ab dem Datum der Bestätigung der jeweiligen Punktegutschrift.
  7. Gutscheinaktionen und werbliche Ansprache
    • 7.1 Mit Ihrer freiwilligen Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm stimmen Sie der Nutzung Ihrer Daten zur werblichen Ansprache im folgenden Umfang zu: Ich willige ein, dass CHECK24 und Tochterunternehmen mir an mich gerichtete Werbung (z.B. Gutscheinaktionen, Extra-Punktechancen, besondere Werbe- und Rabattaktionen, attraktive Angebote sowie Produkt- und Dienstleistungsinformationen der betreffenden Tochterunternehmen) zusenden dürfen.
    • 7.2 Meine Einwilligungserklärung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, und zwar schriftlich an CHECK24 Vergleichsportal Österreich GmbH, Punkte Programm, 1010 Wien, ohne dass hierfür andere als nach den Basistarifen anfallende Übermittlungskosten entstehen.
    • 7.3 Sollten Sie diese Einwilligung teilweise oder vollständig widerrufen, findet eine werbliche Ansprache und/oder Datennutzung nicht gemäß dem vorstehenden Umfang statt. Unbeachtet dieses Widerrufs profitieren Sie natürlich weiterhin von den günstigen Preisen der CHECK24 Vergleichsrechner, Punktegutschriften gem. Ziffer 2 sind mit Wirkung für die Zukunft nicht mehr möglich.
  8. Informationspflicht des Teilnehmers
    Sie sind verpflichtet, CHECK24 unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihren CHECK24 Zugangsdaten erlangt hat.
  9. Verstoß gegen Teilnahmebedingungen, Sperrung des Teilnehmerkontos und Ausschluss von der Teilnahme
    • 9.1 Bei einem schwerwiegenden Verstoß des Teilnehmers gegen die Teilnahmebedingungen und im Falle wesentlicher Falschangaben hat CHECK24 die Befugnis, das Teilnehmerkonto zu sperren. Gleichzeitig liegt in diesen Fällen ein wichtiger Grund im Sinne von Ziffer 11.2 vor.
    • 9.2 Die Befugnis zur Sperrung besteht auch bei objektiven Verdachtsmomenten für das Vorliegen eines schwerwiegenden Verstoßes und zwar für einen Zeitraum, der zur angemessenen Prüfung des Sachverhalts erforderlich ist. Ansprüche des Teilnehmers wegen einer solchen Sperrung bestehen nicht.
    • 9.3 Weitergehende Ansprüche von CHECK24 (insbesondere Schadensersatzansprüche) bleiben unberührt.
  10. Haftung
    CHECK24 haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie vertrauen durften („wesentliche Nebenpflicht“), ist die Haftung auf vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. CHECK24 haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören. Soweit die Haftung von CHECK24 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Tochterunternehmen sowie die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von CHECK24 und deren Tochterunternehmen.
  11. Kündigung, Beendigung und Änderung der Teilnahmebedingungen
    • 11.1 Sie können die Teilnahme am CHECK24 Punkte Programm jederzeit ohne Einhaltung einer Frist schriftlich oder durch E-Mail an CHECK24 kündigen.
    • 11.2 Eine Kündigung durch CHECK24 ist nur unter Einhaltung einer Zwei-Wochen-Frist möglich, es sei denn, die Kündigung erfolgt aus wichtigem Grund. Die Kündigung erfolgt schriftlich oder per E-Mail.
    • 11.3 CHECK24 behält sich vor, das CHECK24 Punkte Programm unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
    • 11.4 Bei Kündigung und Einstellung des CHECK24 Punkte Programms werden die zur Auszahlung möglichen Punkte gem. Ziffer 4.1 und 4.2 dieser Teilnahmebedingungen ausgezahlt. Bei einer Kündigung aus wichtigem Grund durch CHECK24 entfallen die CHECK24 Punkte ersatzlos.
    • 11.5 CHECK24 behält sich ferner vor, diese allgemeinen Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, insbesondere soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und zur Verhinderung von Missbräuchen erforderlich ist. Änderungen werden Ihnen vorab per E-Mail unter Ihrer zuletzt bekannten E-Mail-Adresse mitgeteilt. Eine Änderung gilt als genehmigt, wenn Sie nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der E-Mail der Änderung schriftlich widersprechen oder wenn Sie nach Ablauf dieser Frist Ihren CHECK24 Kundenkonto zur Erlangung einer Punktegutschrift nutzen. Hierauf werden Sie in der Mitteilung noch einmal gesondert ausdrücklich hingewiesen. Widersprechen Sie der Änderung, so kann CHECK24 Ihre Teilnahme durch ordentliche Kündigung gem. Ziffer 9.2 beenden.
  12. Schlussbestimmungen
    • 12.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
    • 12.2 Sofern einzelne Klauseln der vorstehenden Regelungen ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die üblicherweise dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.


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(Stand Dezember 2024)
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